Ihr Partner für industrielle Bildverarbeitung Robotik und Automatisierung
© Peter Scholz Software + Engineering GmbH
AGB
Stand: Januar 2010 Anbieter: Firma Peter Scholz Software+Engineering GmbH Firmensitz: Elchstraße 24 D-92637 Weiden Geschäftsführer: Peter Scholz Haftungshinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. Anerkennung der Bedingungen: Unsere Verkäufe und Lieferungen erfolgen ausschließlich zu nachstehenden Bedingungen, die durch Auftragserteilung als anerkannt gelten. Änderungen haben nur Gültigkeit, wenn diese unsere Verkauf- und Lieferbedingungen ausdrücklich und schriftlich im Einzelfall abbedungen sind. Anderslautenden Gechäfts- und Einkaufsbedingungen die vom Kunden übersandt wurden oder sich auf seinen Schriftstücken befinden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese verpflichten uns selbst dann nicht, wenn wir bei Vertragsabschluss nicht widersprechen. Spätestens mit dem Empfang der Ware gelten unsere Bedingungen als anerkannt. Angebot und Vertragsabschluss: Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns. Die Bestellung gilt auch erst dann als von uns angenommen, wenn Sie von uns schriftlich bestätigt wird. Mündliche und telefonische Abmachungen bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Die Abgabe von Angeboten erfolgt in der Regel kostenlos. Technische Ausarbeitungen, Entwurfs- und/oder Konstruktionsentwürfe werden jedoch nur dann unentgeltlich ausgeführt, wenn der gewünschte Leistungs- bzw. Lieferumfang rechtswirksam zustande kommt. Die zu dem Angebot gelieferten Skizzen, Zeichnungen, Bilder und alle sonstigen Unterlagen unterliegen unserem Copyright und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden (siehe auch Geheimhaltung). Diese Unterlagen sind, wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Handelsübliche Mehr oder Minderlieferungen bleiben vorbehalten und stellen keine Sachmängel bzw. Leistungsstörungen dar. Nebenarbeiten sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Eigentumsvorbehalt: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftigen Forderungen auch gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen unser Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden oder der Saldo gezogen und anerkannt ist. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtig wenn er eine entsprechende Eigentumsvorbehaltsklausel in seinen Verkaufsbedingungen integriert hat. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung für die von uns gelieferte und nicht bezahlte Ware ist ihm jedoch nicht gestattet. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Besteller schon jetzt, bis zur Erfüllung sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung, die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und sonstigen Ansprüche gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten an uns ab. Auf unser Verlangen hat der Besteller die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen uns zu machen und den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen. Rücktritt: Tritt der Kunde vom Vertrag zurück und hat er diesen Rücktritt zu vertreten, ist er verpflichtet Schadensersatz zu zahlen. Der Schadensersatz wird nach Aufwand, jedoch mindestens 15% des Auftragswertes berechnet. Stornierungen von Bestellungen/Aufträgen sind schriftlich zu erklären und sind nur mit schriftlicher Bestätigung unsererseits wirksam. Terminverzug: Sollte sich bei der Abwicklung des Auftrages ohne unser Verschulden Verzögerungen ergeben, werden die einzelnen terminierten Zahlungsraten (ausgenommen hiervon 'Lieferung' und 'Abnahme') spätestens 2 Wochen nach Solltermin zur Zahlung fällig. Haftung: Mit betrieblicher Nutzung des gelieferten Leistungsumfanges durch den Kunden - auch vor einer Abnahme - beginnt die Haftung des Auftraggebers für diesen genutzten Liefer- und Leistungsumfang. Für Produktionsausfall, Produkt-, bzw. Produktionsverlust und Anlagenfehlfunktionen während der Ausführung der angebotenen Leistungen, oder danach, wird jede Haftung ausgeschlossen. Geheimhaltung: Unterlagen aller Art, die von uns im Rahmen eines Angebotes zur Verfügung gestellt werden, sowie alle sonstigen von uns zur Verfügung gestellten Informationen, soweit diese nicht deutlich erkennbar für die öffentlichkeit bestimmt sind, dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern dies nicht schriftlich vereinbart wurde. Projekteinsätze: Ein erforderlicher längerfristiger Einsatz unserer Mitarbeiter beim Vertragspartner erfolgt nur projektbezogen auf werkvertraglicher Basis innerhalb eines konkreten Projektauftrages. Gewährleistung: Für die von uns erbrachten Arbeiten und Dienstleistungen leisten wir Garantie im Rahmen der gesetztlich geregelten Leistungsumfänge innerhalb von 6 Monaten. Für gelieferte Geräte leisten wir Garantie im Rahmen der geräteüblichen Garantiezeiten von 12 Monaten, bei in Mehrschicht betrieben Geräten innerhalb von 6 Monaten. Die Feststellung von jeglichen Mängeln auch die von langsam auftretenden Verdachtsmängeln ist unverzüglich bei erstem Erkennen innerhalb einer Frist von 8 Tagen schriftlich anzuzeigen. Alle Leistungen im Rahmen der Gewährleistung werden ab Werk erbracht ( bring in Service ). Im Garantiefall können nicht im Voraus neue Geräte eingesetzt bzw. deren Einsatz gefordert werden. übliche Reparaturzeiten und damit verbundene Kosten sind hierbei nicht von uns zu vertreten. Für Leistungen von Subunternehmern bei Projekten leisten wir Garantie im o.g. Umfang sofern nicht anders festgehalten. Keine Garantie leisten wir für, auf Veranlassung des Bestellers oder Dritter in Betrieb genommene, installierte oder modifizierte Komponenten aus unserem Lieferumfang. Mehraufwendungen: Liefer- und Leistungsänderungen, die sich aus Auflagen durch Dritte (TüV, Gewerbeaufsichtsamt, Berufsgenossenschaft) ergeben könnten, sind nicht kalkuliert. Diese Mehraufwendungen würden wir im Bedarfsfall separat anbieten. Arbeiten und sonstige Aufwendungen, die bei Erstellung des Angebotes offensichtlich nicht erkennbar waren oder die während der Ausführung zusätzlich hinzukommen, werden als Nachtrag angeboten. Diese Angebote werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Hierbei werden unsere zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Honorar- und Verrechnungssätze zugrunde gelegt. Bei verspätetem Montagebeginn, Montageunterbrechung oder Verzögerung im Ablauf der Montage, die durch nicht rechtzeitiges Anliefern des von Ihnen beizustellenden Materials oder durch sonstige von uns nicht zu vertretenden Umstände entstehen, müssen wir eine entsprechende Preisangleichung vornehmen. Nutzungsrechte bei Software: Der Vertragspartner erhält unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung das unwiderrufliche, jedoch nicht ausschließliche und nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von uns übertragbare Recht, die von uns erstellte Software (Programme) zu nutzen. Das Dekompilieren gelieferter Objektprogramme ist dem Vertragspartner nur im Rahmen von §69e UrhG gestattet. Vervielfältigungen und Änderungen von Programmen sind nur im Rahmen des §69d UrhG zulässig. Zu darüber hinausgehenden Änderungen ist unsere Zustimmung erforderlich. Der Vertragspartner ist verpflichtet, über etwaige Kopien und Vervielfältigungen der von uns erstellten Programme Aufzeichnungen zu führen und diese auf Verlangen von uns vorzulegen. Die Vervielfältigung, Weitergabe von Programm-Dokumentationen und Handbüchern ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von uns zulässig. Wir stellen dem Vertragspartner Software in Objektprogrammform mit ordnungsgemäßer Anwenderdokumentation zur Verfügung. Der Vertragspartner hat ohne ausdrückliche Vereinbarung keinen Anspruch auf Überlassung von Quellprogrammen/Quellcodes. Der Vertragspartner ist zur Nutzung der erstellten Softwareprogramme nur auf jeweils einer Systemeinheit (DV-Anlage) berechtigt. Bei Beendigung des Vertrages vor der Abnahme oder rückwirkender Vertragsaufhebung erlöschen sämtliche Nutzungsrechte des Vertragspartners sowie sämtliche hiervon abgeleiteten Nutzungsrechte Dritter. Rechte aus Veränderungen in den Verhältnissen des Bestellers: Tritt nach Vertragsabschluss eine Vermögensverschlechterung oder sonstige schwerwiegende Gefahr für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages ein oder wird eine solche nach Vertragsabschluss bekannt oder hält der Besteller die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht ein, so werden unsere gesamten Forderungen sofort fällig und wir sind berechtigt, Sicherheitsleistung oder Zahlung zu verlangen und nach fruchtlosem Ablauf einer zur Sicherheitsleistung oder Zahlung gesetzten angemessenen Frist berechtigt, vom Vertrage ganz oder teilweise zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Gerichtsstand: Amtsgericht Weiden i.d.Opf.
Allgemeine Geschäftsbedingungen